Teilnahmebedingungen Spinningmarathon

1. Die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung ist begrenzt. Eine Teilnahme ist erst nach bestätigter Anmeldung und Bezahlung der Teilnahmegebühr in bar vor Ort möglich.
2. Bedingung zur Teilnahme am Spinningmarathon ist, dass der Teilnehmer einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.
3. Sofern die Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
4. Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren.
5. Teilnehmer unter 18. Jahren benötigen eine elterliche Einverständniserklärung. Die Teilnahme wird nur bestätigten Anmeldungen garantiert.
6. Jeder Teilnehmer erklärt mit dem Abschicken des Online-Formulars, dass er die Ausschreibung, Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat, akzeptiert und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt.
7. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für eine ausreichende Trainingsvorbereitung und einer sportlichen Tauglichkeitsuntersuchung.
8. Die Veranstaltung ist ein zeitgeschichtliches Ereignis von öffentlichem Interesse, über das Abbildungen angefertigt und auf unterschiedlichen Wegen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt oder sonst öffentlich zugängig gemacht werden können. Auf solchen Abbildungen kann jeder wiedergegeben sein. Die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung jeder Person als Teil der Veranstaltung als zeitgeschichtlichem Ereignis keiner Einwilligung bedarf. Rein vorsorglich erteilt jeder hiermit gleichwohl seine unwiderrufliche und unentgeltliche Einwilligung in die sachlich und zeitlich unbegrenzte Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung oder sonstige öffentliche Zugänglichmachung von Bildmaterial aus der Veranstaltung und über die Veranstaltung, auch soweit jeder selbst abgebildet ist.
9. Abmeldungen werden bis 2 Wochen vor der Veranstaltung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 5 EUR akzeptiert.
10. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Nichtantritt oder Abbruch aus Gründen, die die Veranstalter und Ausrichter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Tharandt den 17.01.2024
Radteam Tharandter Wald